Am 18. August 2025 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Konsultation mit Entwurfsregeln, die die Möglichkeit von Krypto-Dienstleistern außerhalb der EU, direkt Dienstleistungen für Kunden innerhalb der Europäischen Union anzubieten, erheblich einschränken würden. Der Vorschlag der ESMA befasst sich mit Bedenken hinsichtlich regulatorischer Arbitrage, Anlegerschutz und Risiken für die Finanzstabilität im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Krypto-Operationen.
Nach dem Entwurfsregime müssten Krypto-Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft innerhalb eines EU-Mitgliedstaates einrichten und eine Volllizenz gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) erwerben, bevor sie Dienstleistungen wie Verwahrung, Handel, Staking oder Emission von Token anbieten. Die Anforderung soll sicherstellen, dass kritische Betriebsfunktionen – darunter Governance, Compliance und Risikomanagement – von lokalen Aufsichtsbehörden überwacht und den EU-rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen werden.
Die ESMA betonte, dass ausländische Anbieter häufig von geringeren Regulierungskosten und schwächerer Aufsicht in ihren Heimatländern profitieren, was einen unfairen Wettbewerb für in der EU ansässige Unternehmen schafft und EU-Investoren Dienstleistungen aussetzt, die möglicherweise nicht den gleichen Standards entsprechen. Die Entwurfsregeln würden zudem vorschreiben, dass Verwahrungs-Wallets auf Servern innerhalb der EU gehostet werden und dass Transaktionsaufzeichnungen jederzeit für EU-Aufseher zugänglich sind.
Marktteilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Liquidität und Innovation, falls internationale Unternehmen Dienstleistungen einstellen oder umstrukturieren, um konform zu bleiben. Branchenverbände haben eine gestaffelte Umsetzung und Ausnahmen für risikoarme Aktivitäten gefordert. Die ESMA hat eine dreimonatige öffentliche Konsultation gestartet, nach der sie den Vorschlag finalisieren und der Europäischen Kommission sowie den EU-Mitgliedstaaten zur formellen Genehmigung vorlegen wird. Falls verabschiedet, könnten die neuen Regeln Mitte 2026 in Kraft treten und einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung der Kryptoaufsicht im gesamten Block markieren.
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