Regulatorischer Rahmen
Für das Geschäftsjahr 2024–2025 kategorisiert das Einkommensteuergesetz von 1961 digitale Token und nicht fungible Token als virtuelle digitale Vermögenswerte (VDAs). VDAs umfassen Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether sowie jeden Code, jede Nummer oder jeden Token, der durch kryptografische Verfahren erzeugt wird. Eine Befreiung gilt nur für Fiat-Währungen. Die Klassifizierung unter VDAs unterwirft alle Krypto-Transaktionen den Steuerbestimmungen, ohne als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt zu werden.
Steuerpflichtige Ereignisse und Sätze
Indien erhebt eine einheitliche Steuer von 30 % auf Einkünfte aus VDA-Übertragungen. Alle VDA-Übertragungen unterliegen einer Quellensteuer (TDS) von 1 %, die sowohl für Bargeld- als auch für Krypto-gegen-Krypto-Tausch gilt. Kurzfristige und langfristige Kapitalgewinne aus VDAs unterliegen gleichermaßen der Besteuerung, ohne Differenzierung nach Haltefrist. Es sind keine Abzüge über die Anschaffungskosten hinaus zulässig, und Verluste aus VDAs können nicht mit Gewinnen aus anderen Vermögenswerten verrechnet werden.
TDS-Bestimmungen und Schwellenwerte
Abschnitt 194S schreibt eine 1 % TDS auf VDA-Transaktionen über ₹50.000 pro Geschäftsjahr vor. Für bestimmte Unternehmen liegt die Schwelle bei ₹10.000. Käufer müssen TDS von Zahlungen abziehen, einschließlich Transfers in Mischformen, bei denen Bargeldzahlungen für Defizite erforderlich sind. Bestimmte Personen können bei Transaktionen unterhalb der Schwellenwerte auf die Anforderungen der Tax Deduction Account Number verzichten.
Meldepflichten
Krypto-Transaktionen müssen separat unter Schedule VDA in der Einkommensteuererklärung gemeldet werden. Genaue Aufzeichnungen über Zeitstempel der Transaktionen, Wallet-Adressen, Börsenauszüge und Rupien-Bewertungen sind unerlässlich. Die Meldepflicht umfasst alle Krypto-Aktivitäten, einschließlich Staking-Belohnungen, Airdrops, Mining-Einkünfte und NFT-Verkäufe. Nichteinhaltung kann zu Strafen, Verzugszinsen und möglicher Strafverfolgung führen.
Berechnungsmethoden
Die Steuerbemessungsgrundlage basiert auf Anschaffungskosten zuzüglich Transaktionsgebühren. Methoden wie FIFO oder LIFO müssen konsequent angewandt werden. Krypto-zu-Krypto-Handel behandelt jeden Tausch als getrennte Veräußerungs- und Erwerbsereignisse, wobei eine Bewertung in Rupien zum Zeitpunkt der Transaktion erforderlich ist. Transaktionsbezogene Ausgaben wie Börsen- und Wallet-Gebühren können in die Anschaffungskosten einbezogen werden.
Compliance-Fristen und Strafen
Einzelpersonen müssen ihre Steuererklärungen bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Unternehmen mit Prüfpflicht haben eine Frist bis zum 31. Oktober 2025. Nicht-Einhaltung zieht Strafgebühren für verspätete Einreichung, Zinsen auf unbezahlte Steuern und Bußgelder für vorsätzliche Steuerhinterziehung nach sich. Für VDA-Verluste durch Diebstahl oder Hacks gibt es keine Erleichterungen.
Herausforderungen und Ausblick
Unklarheiten bestehen weiterhin bezüglich der Besteuerung von DeFi und NFTs aufgrund sich entwickelnder Rechtsauslegungen. Die grenzüberschreitende Anerkennung bleibt unter FEMA-Regelungen komplex. Ein fortlaufender Dialog zwischen Steuerbehörden und Branchenvertretern zielt darauf ab, Definitionen und Schwellenwerte zu verfeinern. Die Einführung automatisierter Steuerberichterstattungstools kann die Compliance erleichtern und Fehler reduzieren.
Fazit
Strenge steuerliche Behandlung und obligatorische TDS-Bestimmungen schaffen einen robusten Compliance-Rahmen für Krypto in Indien. Marktteilnehmer müssen sich an detaillierte Meldeprotokolle und feste Steuersätze anpassen, um eine gesetzeskonforme Teilnahme am digitalen Vermögenswertökosystem sicherzustellen.
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