Am 15. August 2025 reichte das Mitglied der New Yorker Versammlung Phil Steck den Gesetzentwurf 8966 ein, um eine Verbrauchssteuer von 0,2 % auf alle Verkäufe und Übertragungen von Kryptowährungen, einschließlich nicht-fungibler Token, einzuführen. Der Vorschlag richtet sich auf die Ausführung und Abwicklung von Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten innerhalb der Landeshoheit und soll nach genehmigter Gesetzgebung und Gouverneurszustimmung zum 1. September in Kraft treten.
Nach Maßgabe dieser Regelung müssten Börsen, Wallets und dezentrale Finanzplattformen, die in New York tätig sind, die Verbrauchssteuer zum Zeitpunkt der Transaktion einziehen. Die Einnahmen aus der Steuer sind für kommunale Haushaltszuweisungen vorgesehen, wobei Prognosen auf mögliche jährliche Einnahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar je nach Handelsvolumen und Marktbedingungen hinweisen.
Stecks Vorschlag kommt inmitten fortlaufender Diskussionen in mehreren Bundesstaaten über digitalbezogene Steuerpolitik. Texas und Florida verfolgen Steuerbefreiungen zur Anziehung von Kryptounternehmen, während Bundesstaaten wie Kalifornien und Washington Kapitalertragsregelungen beibehalten, die virtuelle Vermögenswerte als Bargeld klassifizieren. Der Gesetzentwurf 8966 stellt ein einnahmesteuerorientiertes Modell dar, das eine Balance zwischen regulatorischer Aufsicht und fiskalischen Zielen anstrebt.
Analysen der Beteiligten deuten darauf hin, dass die Verbrauchssteuer administrative Komplexitäten für Dienstleister mit sich bringen könnte, die Aktualisierungen von Transaktionsberichts- und Compliance-Systemen erfordern. Börsen könnten Gebührenordnungen anpassen oder bestimmte Handelspaare zurückziehen, um Margendruck zu reduzieren. DeFi-Protokolle könnten aufgrund zusätzlicher Kostenkomponenten eine reduzierte Transaktionsdurchflussrate verzeichnen.
Befürworter des Gesetzentwurfs argumentieren, dass Kryptowährungsaktivitäten eine aufstrebende Einnahmequelle darstellen und eine gerechte steuerliche Behandlung mit traditionellen Finanztransaktionen die fiskalische Nachhaltigkeit unterstützt. Gegner warnen, dass die Steuer Handelsaktivitäten in erlaubnisfreundlichere Jurisdiktionen oder Offshore-Plattformen treiben und somit die gesamten Staatseinnahmen verringern könnte.
Der Gesetzentwurf wird vom Ausschuss für Wege und Mittel geprüft, gefolgt von der vollständigen legislativen Beratung. Der Senat müsste einen Begleitentwurf billigen, bevor eine Verweisung an den Gouverneur zur Unterschrift oder zum Veto erfolgt. Ähnliche legislative Initiativen wurden in Wisconsin und Pennsylvania eingebracht, was auf einen nationalen Trend in der staatlichen Besteuerung digitaler Vermögenswerte hinweist.
In den kommenden Wochen sind öffentliche Anhörungen und Beratungen mit Beteiligten geplant. Wirtschaftliche Auswirkungen und Kostenschätzungen für die Einhaltung werden die Debatte informieren. Implementierungszeitpläne und Durchsetzungsmechanismen werden durch administrative Verordnungen nach Inkrafttreten festgelegt.
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