Ein US-Bezirksgericht in Delaware lehnte es ab, dem Tron-Gründer Justin Sun eine einstweilige Verfügung und Unterlassungsanordnung zu erteilen, die Bloomberg daran hindern sollte, Informationen über Suns Kryptowährungsbestände zu veröffentlichen. Richter Colm Connolly stellte fest, dass Sun keine Vereinbarung vorgelegt habe, die Bloomberg zur Vertraulichkeit verpflichtet, noch habe er nachgewiesen, dass die Veröffentlichung eine glaubhafte Bedrohung durch Hacking, Phishing, Social Engineering, Entführung oder Körperverletzung darstelle.
Das Gericht stellte fest, dass Suns eigene öffentliche Offenlegungen in den sozialen Medien bereits detailliertere Angaben zu seinen Bitcoin-Vermögenswerten enthielten als die von Bloomberg geplanten Veröffentlichungen. In seinen Schriftsätzen behauptete Sun, die Daten seien „unbestätigt, vertraulich und privat“, doch der Richter fand keine Grundlage, das Nachrichtenmedium einzuschränken, wobei er das öffentliche Interesse an Transparenz und das Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Informationsunterdrückung hervorhob.
Die im August eingereichte Klage von Sun zielte darauf ab, die Veröffentlichung der Bloomberg Billionaires Index-Daten zu verhindern. Sun erneuerte den Antrag am 11. September, nachdem erste Gespräche mit Bloomberg Berichten zufolge nicht zur Lösung des Streitfalls führten. Die Entscheidung des Richters unterstreicht die Schwierigkeit, Privatsphärerechte gegen etablierte Pressefreiheiten geltend zu machen, insbesondere wenn der Kläger ähnliche Informationen freiwillig geteilt hat.
Rechtsexperten schlagen vor, dass Sun alternative Rechtsmittel verfolgen könnte, wie z.B. Verleumdungsklagen bei auftretenden Ungenauigkeiten, aber die Hürde für solche Maßnahmen bleibt hoch. Das Urteil steht im Einklang mit der Rechtsprechung, die journalistische Berichterstattung über Informationen von öffentlichem Interesse schützt, einschließlich finanzieller Offenlegungen prominenter Persönlichkeiten.
Der Fall spiegelt die anhaltenden Spannungen zwischen Privatsphäreansprüchen öffentlicher Persönlichkeiten und der Rolle der Medien bei finanzieller Verantwortung wider. Da Kryptowährungsbestände stärker unter die Lupe genommen werden, könnten Gerichte zunehmend das individuelle Datenschutzrecht gegen Transparenz bei der Offenlegung digitaler Vermögenswerte abwägen. Weitere Berufungen oder neue rechtliche Strategien von Sun könnten die zukünftige Rechtsprechung zur Berichterstattung über Krypto-Vermögen prägen.
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