Der Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC, Paul Atkins, sprach vor dem Economic Club of Washington und erklärte, dass die SEC kurz davor stehe, eine Innovationsausnahme zu erlassen, um begrenzten On-Chain-Handel mit tokenisierten Wertpapieren innerhalb eines konformen regulatorischen Rahmens zu ermöglichen. Die Ausnahme wird Marktteilnehmern gestatten, den Handel mit tokenisierten Wertpapieren in kleinem Maßstab zu initiieren, während die SEC umfassende langfristige Regelsetzung finalisiert.
Die Innovationsausnahme wird Zulässigkeitskriterien, Handelslimits und Offenlegungspflichten für tokenisierte Instrumente festlegen. Sie gilt nur für Vermögenswerte, die festgelegte Verwahrungs-, Prüf- und Berichtsstandards erfüllen, und sicherstellen, dass tokenisierte Wertpapiere den traditionellen Wertpapieren gemäß dem Securities Act von 1933 und dem Securities Exchange Act von 1934 gleichgestellt bleiben. Der Weg spiegelt das Bestreben der SEC wider, digitale Vermögensmärkte mit etablierten Rechtsstrukturen in Einklang zu bringen.
Frühere Leitlinien vom März 2026 führten eine Token-Taxonomie ein, die Krypto-Vermögenswerte in digitale Rohstoffe, Sammelstücke, Werkzeuge, Stablecoins und tokenisierte Wertpapiere einordnet. Die Innovationsausnahme baut auf dieser Taxonomie auf, indem sie einen vorläufigen sicheren Hafen für Transaktionen mit tokenisierten Wertpapieren schafft. Marktteilnehmer werden unter vorübergehender Erleichterung arbeiten, wobei die SEC während der Pilotphase die Marktintegrität, den Anlegerschutz und die systemischen Risikofaktoren überwacht.
Kommissarin Hester Peirce hat gezielte Erleichterungen für Tokenisierung unterstützt und betont, dass unter regulatorischer Aufsicht experimentelle Flexibilität erforderlich ist. Die ausstehende Ausnahme markiert einen bedeutenden Wandel von einer rein durchsetzungsgesteuerten Haltung hin zur Ermöglichung konformen Innovations. Sie fördert außerdem die übergeordneten Ziele von Project Crypto, einer von der SEC Anfang 2026 gestarteten Initiative zur Modernisierung der Regulierung digitaler Vermögenswerte.
Die Veröffentlichung der Innovationsausnahme wird voraussichtlich innerhalb weniger Wochen erfolgen, vorbehaltlich der abschließenden internen Prüfung und der Beratung durch das Weiße Haus. Branchenakteure erwarten, dass die Ausnahme die Entwicklung institutioneller Märkte für tokenisierte Wertpapiere beschleunigen und das Design dauerhafter Regeln für Blockchain-basierte Handels- und Abwicklungssysteme beeinflussen wird.
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